Die erste Qualifikation für deinen Brandschutz
Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Hamburg und Schleswig-Holstein
nach DGUV 205-023 | An euren oder unseren Standorten (HafenCity + Henstedt-Ulzburg)
Grundlegende Fragen zum Brandschutzhelfer? Schau Dir unser Video an!
mehr als nur ein Training mit Feuerlöschern!
Fragen zu unseren Brandschutzkursen? Hier gibt’s die Antworten
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Nein, es gibt keinen Unterschied. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer eignet sich auch als Auffrischung oder Verlängerung der bestehenden Qualifikation. Eine separate Fortbildung ist nicht erforderlich.
Die Ausbildung erfolgt an unseren Standorten in Hamburg (Hafencity) und Henstedt-Ulzburg (bei Norderstedt) erfolgen. Für größere Gruppen bieten wir separate Termine oder auch InHouse Schulungen an.
Ja, die Ausbildung erfüllt und übertrifft die Anforderungen der DGUV 205-023 und der ASR A2.2. Nach Abschluss erhältst du eine Teilnahmebescheinigung, wahlweise gedruckt oder als PDF.
Start ist um 09:00 Uhr, Ende ca. 13:00 Uhr. Im Theorieteil (ca. 3 Std.) geht es um Brandentstehung, Evakuierung und Vorschriften. Der Praxisteil findet draußen statt: Mit Wasser-, Schaum- und CO₂-Löschern übst du an realistischen Szenarien (u. a. Flüssigkeits-, Elektro- und Feststoffbränden) am Brandsimulator.
Normale Freizeitkleidung, angepasst an die Witterung, ist völlig ausreichend. Bitte achte auf festes Schuhwerk und wähle Kleidung, die auch im Freien getragen werden kann.
Nein. Im Gegensatz zum Erste-Hilfe-Kurs übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung nicht. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Schnelle Antwort: Die Brandschutzhelferausbildung ist 2 Jahre gültig!
Ausführliche Antwort:
Zitat aus der [DGUV-Information 205-023]
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von
3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Zitat aus der [Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.2)]
Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Konkret bedeutet dies, dass in Deiner Brandschutzordnung nach DIN 14096 im Teil C beschrieben sein muss, wie oft die Brandschutzhelfer fortgebildet werden müssen.
Analog zum Erste-Hilfe Kurs sind hier 2 Jahre das übliche Intervall. Eine Abweichung muss aus der Gefährdungsbeurteilung heraus gut begründet werden.
Nein. Eine rein virtuelle Ausbildung ist nicht zulässig. Der praktische Teil am Brandsimulator ist verpflichtend. Laut DGUV FBFHB-030 (12/2020) sind virtuelle Brandsimulationen für die Erstausbildung von Brandschutzhelfern nicht erlaubt.